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Beratungskonzept der Beratungslehrkraft der Bolandschule

Beratung in der Grundschule Bolandschule

Neben dem Unterrichten, Beurteilen und Erziehen gehört das Beraten zu den grundlegenden Aufgaben einer jeden Lehrkraft.

Darüber hinaus kann in bestimmten Situationen eine weitere Beratung erforderlich sein, die dazu dient, SchülerInnen, ihre Eltern oder Lehrkräfte zu unterstützen. Hier setzt die Tätigkeit der Beratungslehrkraft an, die zu festgelegten Beratungszeiten, aber auch in besonderen Situationen kurzfristig, zu erreichen ist. Sie kennt die Besonderheiten der Schule und deren Klientel genau und kann im Bedarfsfall an andere Partner/Organisationen weiter vermittelt.

Die Beratungslehrkraft unterstützt die Sonderpädagogin, die neu an die Schule versetzt worden ist. Gemeinsam mit der Sonderpädagogin soll an der seit 2014/2015 neu installierten Aufgabe des GL in der Bolandschule ein Konzept zur Förderung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erstellt werden.

 

Als weitere Beratungsmöglichkeit bietet die Bolandschule die Hilfe eines Schulsozialarbeiters als Familienberatung in der Bolandschule an.

Die Beratungslehrkraft

Die Grundschule Bolandschule verfügt über eine ausgebildete Beratungslehrkraft für Grundschulen. In jeweils einer dafür ausgewiesenen Sprechstunde, am Freitag in der 1. Stunde, haben Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte die Möglichkeit diese Beratung in Anspruch zu nehmen.

In der Beratungssprechstunde ist es möglich zeitnahe Gesprächskontakte zwischen der Beratungslehrkraft und dem Lernenden bzw. den Erziehungsberechtigten herzustellen. Diese zusätzlich zu denen mit dem/der KlassenlehrerIn geführten Gespräche sind sinnvoll zur Unterstützung und Ergänzung der laufenden Beratung.

Der Aufgabenbereich der Beratungslehrkraft ist im Beratungserlass geregelt und erläutert (Rd.-Erl. d. MSW v. 08.12.1997 – Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule).

Nach dem Klassenlehrer ist die Beratungslehrkraft Ansprechpartner:

  • für Fragen der Schullaufbahn
  • bei Lernproblemen
  • bei Leistungsproblemen
  • bei Verhaltensproblemen
  • zur Vermittlung an andere Beratungsstellen.

2.1 Warum eine Beratungslehrkraft in der Grundschule?

Seit einigen Jahren stellen wir fest, dass eine „veränderte Kindheit“ unserer SchülerInnen, die von Medienbezogenheit, Schnelllebigkeit und einem veränderten häuslichen Umfeld geprägt ist, ein anderes Verständnis von Schule erfordert. Es ist dringend notwendig, nicht nur in den Bereichen Unterrichten, Beurteilen und Erziehen auf diese veränderte Kindheit zu reagieren, sondern auch besonders den Bereich Beratung neu zu überdenken und neu zu konzipieren.

Die Anlässe der Beratung sind vielschichtig. Die Zahl der verhaltensauffälligen SchülerInnen hat zugenommen. Hinzu kommen Bewegungsarmut, geringe Wertevermittlung, fehlende Lernvoraussetzung, steigende Zahl der Scheidungskinder, Schwinden der Erzählkultur, aber auch ADHS, LRS, Legasthenie, Dyskalkulie, Hochbegabung, Lernbehinderungen u.v.m.

Eltern von Grundschulkindern sind in der Regel sehr engagiert, was die Schullaufbahn ihrer Kinder betrifft. Sie sind bereit zu kooperieren und sind offen für Gespräche und Beratung. Diese Offenheit wollen wir nutzen um gemeinsam mit den Eltern die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten zu fordern und zu fördern, bzw. auftretende Probleme im Vorfeld zu beseitigen.

Der Einsatz einer Beratungslehrkraft an einer Grundschule ist sinnvoll, da sich nicht jede Lehrkraft mit jedem Spezialgebiet auskennen kann. Neben der Sonderpädagogin hat sie die Möglichkeit, ihre Hilfe anzubieten, denn Beratung sollte so früh wie möglich einsetzen um Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern. Eine Beratungslehrkraft hat die Aufgabe die Kollegen zu beraten, zu stärken und handlungsfähig machen um Eltern und Erziehungsberechtigte bei auftretenden Problemen weiterzuhelfen. Eltern fühlen sich dann an einer Schule gut aufgehoben und ernst genommen, wenn der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin sich als kompetent erweist, oder wenn ein Ansprechpartner als Beratungslehrkraft an der Schule erreichbar ist.

2.2. Arbeitsweise der Beratungslehrkraft

Neben direkten Kontakten zu Rat suchenden SchülerInnen und Eltern unterstützt die Beratungslehrkraft insbesondere KollegInnen.

Die Beratungstätigkeit der KollegInnen gegenüber den Eltern wird von der Beratungslehrkraft nicht ersetzt. Stattdessen richtet sie ihre primäre Aufmerksamkeit und Arbeit darauf, das Kollegium bei einer Beratung gegenüber Eltern und Schülern zu unterstützen.

Die Beratungslehrkraft wird auf Anfragen von außen aktiv oder handelt eigeninitiativ. Die Funktion des Unterstützers, Vermittlers und Multiplikators steht im Vordergrund, die des aktiven Beraters sollte eine untergeordnetere Rolle spielen.

Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit arbeitet die Beratungs-lehrkraft vor allem in den Bereichen

Intervention – Prävention – Kooperation.

2.3. Beratungsschwerpunkte

2.3.1. Intervention   

  • auffällige Verhaltens- und Entwicklungsprobleme, die ihre Ursache in der Schule haben oder sich auf die Schule auswirken (belastete Sozialkontakte, Schulangst, familiäre Krisen u.s.w.)
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche
  • Lese- Rechtschreibschwäche/ Legasthenie
  • Förderung besonders begabter Kinder
  • Erziehungsprobleme im Elternhaus
  • Beratung bei Fragen der Schullaufbahn

 2.3.2. Prävention

  • Gewaltprävention, Coolness-Training
  • Multiplikator im Lehrerkollegium
  • Austausch mit der Sozialpädagogin
  • Austausch mit der Schulsozialarbeiterin für Grundschulen in Herzebrock-Clarholz
  • FERDI

2.3.3. Kooperation           

  • Aufbau und Pflege von Kontakten zu außerschulischen Beratungs-einrichtungen, z.B. Kreisfamilienzentrum Herzebrock, Schulsozialarbeiter
  • Kontaktpflege mit Kindertagesstätten, Kindergärten und weiterführenden Schulen
  • Kooperation zur Schul- und Bildungsberatung des Kreises Gütersloh
  • Kontaktvermittlung zum Jugendamt
  • Kontaktvermittlung zu Kinder- und Jugendpsychologen, Logopäden, Ergotherapeuten, weiteren Fachberatungsstellen und Fachärzten

2.3.4. Weitere Aufgabenfelder

Neben den genannten Aufgabenfeldern kann die Beratungslehrkraft im Zusammenhang mit der Einschulung der Schulanfänger, d.h. in der Förderdiagnostik und Beratung, ihr Wissen gezielt einsetzen und mit der pädagogischen Fachkraft der Schule und der Sonderpädagogin abstimmen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Kooperation mit den Kindergärten sowie die Beratung bei der Wahl von diagnostischen Rechtschreibtests für die 2. bis 4. Klassen.

Ergänzt wird das Aufgabenfeld durch die Schullaufbahnberatung für SchülerInnen der 4. Klassen und deren Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule und die Kooperation mit den weiterführenden Schulen vor Ort und außerhalb.

Nicht zuletzt hat die Beratungslehrkraft die Aufgabe Evaluationsarbeit zu leisten und das Beratungskonzept fortzuschreiben.

2.4. Grundsätze der Beratung

  • Beratung ist grundsätzlich für alle freiwillig.
  • Beratung erfolgt vertraulich. Die Beratungslehrkraft unterliegt der
  • bei Bedarf und nach Absprache ist der/die KlassenlehrerIn oder die unterrichtende Lehrkraft mit seiner genauen Kenntnis des/der SchülerIn unmittelbar am Beratungs-prozess beteiligt.
  • Beratung ist kostenlos.
  • Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Beratungsanlässe der Beratungslehrkraft

Im Folgenden sind alphabetisch mögliche Beratungsanlässe und –situationen aufgelistet:

  • ADHS
  • AO-SF Verfahren
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen
  • kindliche Sprachstörungen
  • Dyskalkulie
  • Ergotherapie
  • familiäre Probleme
  • Förderbedarf Sport
  • Hochbegabung
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kollegiale Fallberatung
  • Lese- und Rechtschreibschwäche/ Legasthenie
  • Logopädie
  • Missbrauch, Misshandlung
  • Mobbing
  • motorisch gestörte Kinder
  • Streitereien unter Kindern
  • Trennungs- und Scheidungssituation
  • Übergang zu weiterführenden Schulen
  • Verhaltensauffällige Kinder
Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogin

Die Bolandschule ist seit dem laufenden Schuljahr 2014/2015 GL- Schule für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Ab August 2014 unterstützte eine Sonderpädagogin mit den Schwerpunkten körperlich – motorische Entwicklung und Sprache, die Arbeit an der Bolandschule. Sie war der Schule mit einer vollen Stelle zugewiesen, hat aber die Schule zum Ende des Schuljahres 2014/2015 verlassen. Seit der Zeit ist eine Sonderpädagogin mit 14 Wochenstunden an die Schule versetzt worden. Ihre Schwerpunkte sind der Bereich „Lernen“ und „Sozial-emotionale Entwicklung“. Im Laufe des kommenden Schuljahres soll ein gemeinsames Konzept zur Unterstützung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erstellt werden.

„FERDI-Training“

Um den Kindern den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule zu erleichtern, bieten wir einzelnen Schülern in einer ‚Unterrichtsstunde pro Woche am Schulvormittag ein gezieltes Training an. Das „FERDI-Training“ ist ein Programm zur Förderung sozialer und emotionaler Konpetenzen und ist von Petermann, Natzke, Gerke, Walter entwickelt worden und im Hogreve-Verlag erschienen.

Da der Schulunterricht eng mit dem offenen Ganztag (OGGS) verzahnt ist, vertieft die OGGS das Training in den Betreuungszeiten ebenfalls.

Kooperation mit der sozialpädagogischen Fachkraft

Alle Erst- und Zweitklässler der Bolandschule erhalten bei Bedarf Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft, die seit 2021 in der Schule angestellt ist. Ihre Aufgaben umfassen die Bereiche u.a.

  • individuelle Förderung einzelner Schüler
  • Förderung in Kleingruppen
  • Leseförderung
  • Sprachförderung
  • Wahrnehmung
  • Feinmotorik
  • Konzentration

Da eine Förderung der Schulanfänger zu Beginn der Schulzeit von besonderer Bedeutung ist, ist die enge Zusammenarbeit zwischen der sozialpädagogischen Fachkraft und der Beratungslehrerin unerlässlich. Auf Informationen über Kinder mit besonderen Leistungen aber auch über solche mit Förderbedarf kann hier zeitnah eingegangen werden.

Coolness-Training

Neben der beratenden Tätigkeit der Beratungslehrerin ist das Coolness-Training an der Bolandschule seit vielen Jahren fest im Schulprogramm verankert. Es vermittelt den SchülerInnen die Kompetenzen, die die Mädchen und Jungen benötigen, um in schwierigen Situationen angemessen reagieren zu können.

  • Erlernen von Regeln und Normen
  • Vorausschauendes Handeln einüben
  • Respektvoller Umgang miteinander
  • Über das eigene Handeln und Verhalten nachdenken
  • Übernahme von Verantwortung
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Aufdecken von Rechtfertigungsverhalten
  • Verhandeln lernen
  • Konfliktlösungsstrategien entwickeln
  • Grenzen setzen können und akzeptieren

Die Inhalte des Trainings stärken unsere Kinder in ihrer Persönlichkeit und tragen so dazu bei Alltagssituationen besser zu bewältigen.

Schulsozialarbeit

Seit Juli 2012 wird die Bolandschule im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets durch einen Schulsozialarbeiter unterstützt. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat dem Caritasverband Gütersloh diese neue Aufgabe übertragen. Ziel der Schulsozialarbeit in der Primarstufe ist es, Familien und Schulen zu unterstützen, um benachteiligten Kindern zu helfen und ihre Bildungschancen zu erhöhen. Ein Schwerpunkt ist hier die Familienberatung.

Eltern haben durch Schulsozialarbeit die Möglichkeit, Beratung außerhalb von Schule zu bekommen.

Die Schulsozialarbeiterin ist jeden Mittwoch von 07.30 -16.30 Uhr und jeden Freitag von 07.30 – 13.30 Uhr in der Bolandschule. Regelmäßig startet ihre Arbeit mit einem Besuch bei der Beratungslehrerin. Hier werden die neusten Entwicklungen bzgl. eingeleiteter Maßnahmen rund um die Schüler abgestimmt. Die Kooperation zwischen der Schulsozialarbeiterin, der Sozialpädagogin, der Sonderpädagogin und der Beratungslehrerin ist schon sehr intensiv und effektiv.  Im Anschluss daran werden Gespräche mit den Lehrern und der OGGS geführt oder der Kontakt zu den Kindern intensiviert.

Termine

Kontakt

Bolandschule
Wiesenstraße 3
33442 Herzebrock-Clarholz

Tel: 0 52 45 / 24 64
Fax: 0 52 45 / 83 34 62

bolandschule@herzebrock-clarholz.de

Kontaktdaten OGGS

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Wiesenstraße 3
33442 Herzebrock-Clarholz

Tel: 05245 / 83 34 63

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